PUR und Covid-19


Auch wenn im Sommer Covid-19 kein besonderes Thema sein wird, haben wir uns jetzt schon Gedanken dazu gemacht. Für unser Großlager gelten natürlich die gesetzlichen Bestimmungen. Es ist aus heutiger Sicht noch nicht ganz klar welche Regelungen zur Anwendung kommen.

Derzeit gehen wir von folgenden Regeln aus. Die Regeln werden jedoch gemäß den behördlichen Vorgaben laufend angepasst. Wir behalten uns vor, zusätzlich zu den behördlichen Vorgaben auch eigene Maßnahmen zu setzen.


COVID-19-Regeln am PUR


Am PUR gibt es eine Covid-19-Beauftragte: Rudolf Erda ist Ansprechpartner für alle Fragen zum Thema Corona und Covid-19 und ist verantwortlich für die Umsetzung der Covid-19-Maßnahmen am Landeslager PUR.
Am PUR gibt es ein Sicherheitskonzept, das sogenannte Präventionskonzept, darin sind alle Maßnahmen und Regelungen festgeschrieben. Das Sicherheitskonzept gilt für alle Teilnehmer und Teilnehmerinnen als auch Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für die Dauer des Landeslagers PUR, auch für die Zeiten vor und nach dem Lager bei Auf- und Abbau.

Beim Lager-Check-In muss jede Teilnehmerin, jeder Teilnehmer, als auch allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen gültigen negativen Test vorgelegen. Wenn kein Test vorgelegt werden kann, bieten wir vor Ort einen Antigen-Schnelltest an.

Für die Kontrolle der gültigen Nachweise ist der hauptverantwortliche Leiter, die hauptverantwortliche Leiterin jeder Gruppe zuständig. Beim Lager-Check-In wird dazu eine vollständige Liste der Gruppe mit dem aktuellen Status des Nachweises jeder Teilnehmerin und jedes Teilnehmers übergeben.

Die derzeit gültige Verordnung findest du hier in einer konsolidierten Fassung. Die Verordnung ist noch bis 8. Juli 2022 gültig.