PUR und Covid-19
Auch wenn im Sommer Covid-19 kein besonderes Thema sein wird, haben wir uns jetzt schon Gedanken dazu gemacht. Für unser Großlager gelten natürlich die gesetzlichen Bestimmungen. Es ist aus heutiger Sicht noch nicht ganz klar welche Regelungen zur Anwendung kommen.
Derzeit gehen wir von folgenden Regeln aus. Die Regeln werden jedoch gemäß den behördlichen Vorgaben laufend angepasst. Wir behalten uns vor, zusätzlich zu den behördlichen Vorgaben auch eigene Maßnahmen zu setzen.
COVID-19-Regeln am PUR
Covid-Beauftragter
Sicherheitskonzept
Negativer Test beim Lager Check-In
Beim Lager-Check-In muss jede Teilnehmerin, jeder Teilnehmer, als auch allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen gültigen negativen Test vorgelegen. Wenn kein Test vorgelegt werden kann, bieten wir vor Ort einen Antigen-Schnelltest an.
Zuständigkeit der Kontrolle der Nachweise
Für die Kontrolle der gültigen Nachweise ist der hauptverantwortliche Leiter, die hauptverantwortliche Leiterin jeder Gruppe zuständig. Beim Lager-Check-In wird dazu eine vollständige Liste der Gruppe mit dem aktuellen Status des Nachweises jeder Teilnehmerin und jedes Teilnehmers übergeben.
Rechtliche Grundlagen
Die derzeit gültige Verordnung findest du hier in einer konsolidierten Fassung. Die Verordnung ist noch bis 8. Juli 2022 gültig.